Finanzielle Freiheit: Ist Ihr Haus wirklich schuldenfrei?
Der Traum von den eigenen vier Wänden ist für viele ein zentrales Lebensziel. Nach oft jahrzehntelanger Finanzierung stellt sich die Frage: Wann gilt ein Haus tatsächlich als abbezahlt? Die Antwort ist komplexer, als sie auf den ersten Blick scheint. Wir werfen einen genauen Blick darauf, welche Faktoren zu beachten sind und was Eigentümer wissen sollten.
Das Ende der Finanzierung: Was bedeutet „abbezahlt“?
Im klassischen Sinn ist ein Haus abbezahlt, wenn der Kredit vollständig zurückgeführt und die letzte Rate gezahlt wurde. Die Bank stellt nach Ablauf der Finanzierung eine sogenannte Löschungsbewilligung aus, mit der die Grundschuld im Grundbuch gelöscht werden kann. Erst mit der offiziellen Löschung besteht absolute finanzielle Unabhängigkeit von der finanzierenden Bank.
Restschuld: Warum Abschlusszahlungen wichtig sind
Viele Eigentümer übersehen, dass auch nach der letzten Kreditrate Kosten anfallen können. Insbesondere die Eintragung einer Grundschuld bleibt ohne aktiven Löschungsantrag im Grundbuch bestehen und verursacht eventuell Gebühren. Zudem sollte geprüft werden, ob auch alle Nebenkosten wie Bearbeitungsgebühren oder offene Sondertilgungen beglichen sind. Wir empfehlen, zum Ende der Finanzierung einen abschließenden Kontoauszug bei der Bank einzuholen und alle Zahlungen sorgfältig zu dokumentieren.
Laufende Kosten trotz abbezahltem Haus
Mit dem Abbezahlen des Darlehens enden zwar die monatlichen Kreditraten, laufende Kosten bleiben jedoch bestehen. Dazu gehören Grundsteuer, Versicherungen, Reparaturen, Instandhaltungsrücklagen und mögliche Modernisierungen. Auch diese Ausgaben sollten einkalkuliert werden, um die finanzielle Belastung realistisch einschätzen zu können.
Die Rolle der Grundschuld und die Bedeutung der Löschung
Erst wenn die Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht ist, ist das Haus formell unbelastet. Die Löschung beantragen Sie mit der von der Bank ausgestellten Löschungsbewilligung beim Grundbuchamt. Die damit verbundenen Notar- und Amtskosten sind von den Eigentümern zu tragen.
Sicherheit beim Abschluss – Wir begleiten Sie persönlich
Ein Haus ist erst dann wirklich abbezahlt, wenn alle Verpflichtungen vollständig getilgt und sämtliche Grundbuchbelastungen gelöscht sind. Wir unterstützen Sie mit fundierter Beratung und begleiten Sie Schritt für Schritt – für volle Transparenz und Sicherheit auf Ihrem Weg in die Schuldenfreiheit. Profitieren Sie vom Komplett-Sorglos-Paket bei Zardini Immobilien und nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt zu uns auf!


